"Raus aus Öl und Gas" und "Sauber heizen für alle"

Bundesförderung raus aus Öl und Gas

Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2021 und 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.

 

Ein-/Zweifamilienhaus

 

  • Ab 08.10.2021 Förderung bis zu 7.500 Euro bzw. max. 50% der förderungsfähigen Kosten
  •  Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah -/Fernwärme
  •  Klimafreundlicher Nah --/Fernwärmeanschluss:   50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw.   75 % der Wärme aus Kraft Wärme Kopplungsanlagen  oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen
  • 2.000 Euro Zuschlag für hocheffiziente Nah --/Fernwärme im Ortskern in Erdgas versorgten Gebiete

 

 

·   Mehrgeschoßiger Wohnbau

 

  • Klimafreundlicher Nah --/Fernwärmeanschluss:   50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw.  75 % der Wärme aus Kraft Wärme Kopplungsanlagen   oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen
  • Leistungsabhängiger Zuschlag für hocheffiziente Nah- /Fernwärme im Ortskern in Erdgas versorgten Gebiete

 

Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 09.02.2021 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022.
Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind dieFörderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.


Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein.

Alle Details entnehmen Sie bitte dem Infoblatt bzw. der Infoseite auf www.umweltfoerderung.at. Für Betriebe gibt es eine eigene Informationsseite.

Landesförderung Steiermark Heizungstausch

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Investitionskosten-zuschüsse gelten nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen. Sie sind nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu den von der Förderung erfassten Gebäuden oder Gebäudeteilen möglich.

 

Folgende Förderungen sind möglich:

  • Biomassekessel
  • Wärmepumpen

 

Für das jeweils zu versorgende Objekt darf keine Anschlussmöglichkeit bzw. eine Anschlussmöglichkeit nur bei finanziell unzumutbaren Umstellkosten an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz im Sinne von Pkt. 7.2 a) bestehen.

 

Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den Ersatz von Stromheizungen (sowohl Stromspeicher-heizungen wie z.B. Nachtspeicherheizungen als auch Stromdirektheizungen).

 

Für die Förderung von Fernwärmeanschlüssen bietet das Land Steiermark eine gesonderte Förderung an (siehe https://wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen).

Weiters werden gefördert: Solarthermische Anlagen 

Die Details entnehmen Sie bitte der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark.

Sauber heizen für alle

 „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

 

Was wird gefördert

 

  • Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem
  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundlicher Nah --/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert
  • Die förderungsfähigen Kosten werden bis zur jeweiligen technologiespezifischen Kostenobergrenze gefördert

 

Förderungskriterien

 

  • Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten drei Einkommensdezile in Österreich (EUROSTAT Daten, Stand 02.06.2021) z.B. Einpersonenhaushalt mit einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.694 Euro (zwölf Mal)
  •  Zu den untersten beiden Einkommensdezile werden auch Haushalte gerechnet, die über eine aufrechte Zusage für eine GIS Befreiung oder über Sozialhilfe verfügen oder Wohnbeihilfe beziehen
  • Antragsteller Hauptwohnsitz am Projektstandort
  • Positive Förderungszusage der Bundes und Landesförderungsstelle

 

Einreichverfahren in 3 Schritten

  • Schritt 1 Die Registrierung mit konkreter Projektidee ausschließlich über www. sauber heizen.at
  • Schritt 2 Die Durchführung einer Energieberatung (Koordination durch jeweilige Landesförderungsstelle)
  • Schritt 3 Die Antragstellung ausschließlich über www. sauber heizen.at

Ansprechstelle in der Steiermark (Organisation erforderliche Energieberatung):

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A15 Energie, Wohnbau, Technik - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung
Tel: 0 316/877-3955