Die in den Vorjahren stark nachgefragte Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ wird auch 2021 und 2022 fortgesetzt und im Rahmen der bundesweiten Sanierungsoffensive neu aufgelegt. Die Förderungsaktion soll Betrieben und Privaten den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern.
Ein-/Zweifamilienhaus
· Mehrgeschoßiger Wohnbau
Einreichverfahren in 2 Schritten:
Schritt 1 –
Die Registrierung mit Ihrem baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt erfolgt ausschließlich online
unter www.raus-aus-öl.at/efh. Registrierungen können ab 09.02.2021 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis
31.12.2022. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind dieFörderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
Schritt 2 – Die Antragstellung muss innerhalb von 6 Monaten nach der
Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet
sein.
Alle Details entnehmen Sie bitte dem Infoblatt bzw. der Infoseite auf www.umweltfoerderung.at. Für Betriebe gibt es eine eigene Informationsseite.
Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Diese Investitionskosten-zuschüsse gelten nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen. Sie sind nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu den von der Förderung erfassten Gebäuden oder Gebäudeteilen möglich.
Folgende Förderungen sind möglich:
Für das jeweils zu versorgende Objekt darf keine Anschlussmöglichkeit bzw. eine Anschlussmöglichkeit nur bei finanziell unzumutbaren Umstellkosten an ein verfügbares Nah-/Fernwärmenetz im Sinne von Pkt. 7.2 a) bestehen.
Die Förderungen beziehen sich ausschließlich auf den Ersatz von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie auf den Ersatz von Stromheizungen (sowohl Stromspeicher-heizungen wie z.B. Nachtspeicherheizungen als auch Stromdirektheizungen).
Für die Förderung von Fernwärmeanschlüssen bietet das Land Steiermark eine gesonderte Förderung an (siehe https://wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen).
Weiters werden gefördert: Solarthermische Anlagen
Die Details entnehmen Sie bitte der Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark.
„Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Was wird gefördert
Förderungskriterien
Einreichverfahren in 3 Schritten
Ansprechstelle in der Steiermark (Organisation erforderliche Energieberatung):
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A15 Energie, Wohnbau, Technik
- Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung
Tel: 0 316/877-3955
KEM & KLAR! Graz-Umgebung Nord
Klima- und Energiemodellregion | Klimawandel-Anpassungsmodellregion
Mag. Marta Cociancig
KEM Graz-Umgebung Nord
Deutschfeistritz Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG
Grazer Straße 1
8121 Deutschfeistritz
Mobil: 0664 201 99 05
E-Mail: office(at)energie-gunord(dot)at bzw.
marta.cociancig(at)energie-gunord.at
Dr. Michaela Ziegler
KLAR! Graz-Umgebung Nord
Deutschfeistritz Orts- und Infrastrukturentwicklungs-KG
Grazer Straße 1
8121 Deutschfeistritz
Mobil: 0664 2209 180
E-Mail: office(at)energie-gunord(dot)at bzw.
michaela.ziegler(at)energie-gunord.at